Baurecht
Pfusch am Bau? Treten nach einer Baumaßnahme Mängel auf gilt es
rasch die Verantwortlichen in die Haftung zu nehmen.
Verjährungsfristen vermeiden
Das Baurecht umfasst die Rechtsordnung zwischen den an einer Baumaßnahme beteiligten Subjekten. Jede Baumaßnahme ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Es ist daher umso ärgerlicher, wenn sich im Zuge der Bauarbeiten oder nach Beendigung derselben herausstellt, dass seitens der Baufirma, des Technikers und/oder Projektleiters Fehler begangen wurden. In diesem Fall gilt es rasch die Verfalls- und Verjährungsfristen ordnungsgemäß zu unterbrechen und die entsprechenden Verantwortlichen in die Haftung zu nehmen. Gerne bieten wir in Zusammenarbeit mit Sachverständigen unseres Vertrauens eine umfassende und kompetente Beratung und vertreten Sie in allen baurechtlichen Fragen zur Findung einer bestmöglichen Lösung.
Wir bieten vorsorgliche Beratung
Wir stehen gerne auch zur Verfügung um für Sie bereits vor Beginn der Bauarbeiten die entsprechenden Verträge mit den jeweiligen Beteiligten zu überprüfen und Sie auf allfällige juristische Probleme hinzuweisen, die auftreten könnten. Eine vorsorgliche Beratung kann Sie vor unerwarteten Überraschungen schützen.