Erbrecht
Das Erbrecht bildet einen Kernpunkt unserer Tätigkeit.
Wir gewährleisten aufgrund unserer Erfahrung
eine sehr fundierte Rechtsbetreuung.
Schenkungsverträge, Testament und Vermächtnisse
Um späteren Streitigkeiten zwischen den Erben vorzubeugen, gilt es sich bereits zu Lebzeiten über die eigene Nachlassregelung Gedanken zu machen und diesbezügliche Rechtsakte zu veranlassen. Wir beraten Sie gerne bei der Übertragung Ihrer Vermögenswerte zu Lebzeiten im Schenkungswege sowie bei der Abfassung eines Testaments.
Beratung bei der Durchführung von Erbschaften
Bei Todesfall eines Angehörigen gilt es zunächst, das hinterlassene Vermögen des Erblassers ausfindig zu machen. Entsprechende Erhebungen bei Grundbuchsämtern und Kreditinstituten gehen jeder von uns betreuten Erbschaftstabwicklung voraus. Die Abwicklung der Erbschaft umfasst in der Folge die Erstellung und Einreichung der Erbschaftsmeldung, die Erwirkung des Erbscheines bei der zuständigen Gerichtbehörde, sowie die Durchführung im Grundbuch- und Katasteramt. In Zusammenarbeit mit dem Notar betreuen wir die Veröffentlichung von handgeschriebenen Testamenten sowie Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Erbschaftsstreitigkeiten
Bei Streitigkeiten zwischen den Erben hinsichtlich der Aufteilung des Erbschaftsvermögens vertreten wir Ihre Interessen gerne, damit Sie Ihr Recht durchsetzen können. Sollten Sie vom Nachlass eines nahen Angehörigen ausgeschlossen oder übergangen worden sein, ist es uns ein Anliegen, Ihren Pflichtteilsanspruch gegenüber den bevorteilten Erben einzufordern und, falls notwendig, gerichtlich einzutreiben.