01. April 2023
Es freut uns mitzuteilen, dass wir in Auer eine neue Zweigstelle unserer Kanzlei eröffnet haben.
Rechtsanwalt Lorenz Michael Baur hat in den Jahren 1987 bis 1992 in Auer gelebt und die Oberschule für Landwirtschaft besucht. Seither hat er stets einen guten Bezug zu der vorgenannten Gemeinde. Im Unterland eine Sprechstelle zu eröffnen war schon länger ein Ziel unserer Kanzlei. Nachdem nunmehr eine geeignete und gut erreichbare Räumlichkeit gefunden wurde, freut es uns mitzuteilen, dass zukünftig auch im Südtiroler Unterland Termine anberaumt werden können. Das Büro befindet sich im Sparkassagebäude, erster Stock, direkt auf dem Hauptplatz von Auer.
15. Januar 2023
Willkommen im Team Dr. Maria Magdalena Ladurner!
Wir heißen Dr. Maria Magdalena Ladurner aus Naturns (BZ) in unserem Team herzlich willkommen.
Nach der Matura am Realgymnasium in Meran hat Maria Magdalena Ladurner im Herbst 2016 das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Innsbruck begonnen. Das Jusstudium hat sie sodann im Jahr 2021 erfolgreich abgeschlossen. In der Folge hat sie ein Jahr ihres Anwaltspraktikums in der Kanzlei Niederl absolviert. Seit kurzem bereichert sie nun unser Team.
Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit!
24. Dezember 2022
Wenn ein Wolf einen Menschen attackieren würde: Wer haftet?
Stol.it – Nachrichten für Südtirol hat uns zu diesem Thema interviewt. Hier ein kurzer Einblick. Bei einem Angriff auf Menschen ist die Haftungsfrage derzeit nicht eindeutig geklärt. Während in der Vergangenheit von einer möglichen außervertraglichen Haftung im Sinne von Art. 2043 ZGB ausgegangen wurde, rückt die Rechtsprechung nun den Art. 2052 ZGB in den Fokus, also die Bestimmung betreffend die Schäden, die von Tieren verursacht wurden. Die Folge ist, dass es nicht mehr der geschädigten Partei obliegt den Schaden zu beweisen, sondern dass sich aus prozessrechtlicher Sicht die Beweislast umkehrt. Ganz konkret bedeutet das, dass der Private nicht mehr den Kausalzusammenhang zwischen Ereignis und Schaden nachweisen muss, sondern die beklagte Partei beweisen muss, dass der Schaden auf Zufall zurückzuführen ist. Beklagte Partei ist grundsätzlich der Staat, weil die Wildtiere in das unverfügbare Vermögen des Staates fallen. Konkret verlagere sich die Rolle des Beklagten aber auf die Region bzw. in Südtirol auf die Provinz, weil es diese Körperschaften sind, die die entsprechenden Befugnisse ausüben. Das gesamte Interview kann unter folgendem Link abgerufen werden: zum Stol.it-Artikel.