Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht bildet einen weiteren Kernpunkt unserer Tätigkeit.


 

Raumordnung und Raumplanung, Urbanistik

Gerade in Südtirol ist die Raumordnung und Raumplanung ein Instrument, das aufgrund der geringen Verfügbarkeit der Ressource „Boden“ von großer Bedeutung ist. Dies stellt eine große Herausforderung für Gemeinden und das Land dar und führt häufig zu Problemen und unangemessenen Entscheidungen. Wir beraten daher öffentliche Körperschaften und Private bei der Ausarbeitung der konkreten Planungsmaßnahmen, um dabei sowohl die öffentlichen als auch die privaten Interessen bestmöglichst zu verbinden.

 

Baurecht

Wenn gebaut wird, gilt es verschiedenste Interessen im Auge zu behalten. Öffentliche Interessen die von der Gemeinde gewahrt werden, private Interessen der Nachbarschaft und natürlich das direkte Interesse des Bauherrn auf einen reibungslosen Ablauf der Bautätigkeit. Dies stellt oftmals eine große Herausforderung dar und führt nicht selten zu Konflikten. Wir beraten Sie gerne in den verschiedensten Phasen des Bauens. Von den rechtlichen Aspekten der Planung über die Bauphase bis hin zum ordnungsgemäßen Abschluss der Arbeiten, um so böse Überraschungen zu vermeiden.

 

Öffentliche Auftragsvergabe

Die öffentliche Auftragsvergabe ist mittlerweile ein sehr komplexes Regelwerk und zeichnet sich durch eine Vielzahl von Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen aus. Gerade kleine Vergabestellen wie Gemeinden oder auch private Wirtschaftsteilnehmer benötigen daher in diesem Zusammenhang eine fundierte Beratung, die unsere Kanzlei bieten kann.

 

Ihre Interessen schützen

Wir garantieren eine fundierte Beratung in einer komplexen Materie und dies sowohl für Privatpersonen oder Gesellschaften als auch für öffentliche Körperschaften.

 


 

 

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